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 Betreff des Beitrags: Karaoke - hilfe
BeitragVerfasst: So 8. Okt 2006, 12:24 
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Frechdachs
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Hi leute,

ich suche für meinen 18. Geb. ein paar karaoke-files für meinen PC (WIn XP) im internet finde ich aber keine, welche ich einfach mal so runterladen kann. Die frage an euch:

1. Habt ihr irgendwas von karaoke und könnt es mir schicken oder hier rein stelle
2. oder wisst ihr eine seite wo ich es kostenlos runterladen kann

bedanke mich bei euch schon im vorraus.


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BeitragVerfasst: So 8. Okt 2006, 12:26 
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Kostenlos wirst Du da nichts finden und ich bitte auch alle hier nichts illegals zu posten. Für die Karaoke-Songs gilt natürlich das Gleiche wie für Filme auf DVD oder Musik-CDs, kopieren und ins Internet stellen ist illegal und da kriegen wir hier Ärger...

Viele Grüße,
Johannes


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BeitragVerfasst: Mo 9. Okt 2006, 20:52 
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Joker
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Genau! Sachen aus dubiosen Tauschbörsen wie ***** oder ***** ( Namen werden aus Rechtlichen Gründen nicht genannt ( Verstoss gegen das Forenreglement §1 und §11 ) ) sind illegal und werden auch Strafrechtlich geahndet. Und dann kriegen die Betreiber der Seite hier noch Ärger wegen Werbung für sowas etc. etc. . Nur um mal das Strafmaß grob zu bestimmen. Für Musikrunterladen kann es dich schonmal schnell 20000? kosten und der PC wird beschagnahmt + Verfahrenskosten.... das kostet. Also lieber Finger weg davon :wink:

An unseren Admin: Wenn hier nicht illegales gepostet werden soll schlies das Thema einfach :wink:. Kannst es auch eventuell auf Wichtig stellen.


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BeitragVerfasst: Di 10. Okt 2006, 07:06 
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Clown
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Wobei ich noch mal etwas dazu sagen moechte: Von dem Gewinn (Also Preis minus Produktionskosten, Aufnahme, Lohnauszahlung und so weiter), der aus dem Verkauf von Cds erziehlt wird, bekommt die Band gerademal 10%, wenns hochkommt.

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heißgeliebter Ehemann: Dragonblade
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BeitragVerfasst: Di 10. Okt 2006, 11:01 
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Macho-Chef-Unterdrücker
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Zitat:
An unseren Admin: Wenn hier nicht illegales gepostet werden soll schlies das Thema einfach ;). Kannst es auch eventuell auf Wichtig stellen.


*wieher* ;)

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Lebender Beweis wie glücklich Vielweiberei machen kann.
In ewiger Liebe und treuer Ergebenheit für meine drei Zuckerschneckchen:
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BeitragVerfasst: Di 10. Okt 2006, 11:52 
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Administrator
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Zitat:
An unseren Admin: Wenn hier nicht illegales gepostet werden soll schlies das Thema einfach ;). Kannst es auch eventuell auf Wichtig stellen.


keine angst, das entscheide ich schon noch selber, wie ich das im einzelfall mache ;-)


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BeitragVerfasst: Di 10. Okt 2006, 11:57 
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Joker
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Blind Guardian hat geschrieben:
Wobei ich noch mal etwas dazu sagen moechte: Von dem Gewinn (Also Preis minus Produktionskosten, Aufnahme, Lohnauszahlung und so weiter), der aus dem Verkauf von Cds erziehlt wird, bekommt die Band gerademal 10%, wenns hochkommt.

Wenns runtergeladen wird kriegen die 0%. Besser 10% als gar nichts


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BeitragVerfasst: Mi 11. Okt 2006, 05:09 
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Clown
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Auch wieder war, aber ich habe keine Lust iregndso einen reichen Geizhals zu bezahlen

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BeitragVerfasst: Mi 11. Okt 2006, 16:45 
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Scherzbold
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Tommi hat geschrieben:
Zitat:
An unseren Admin: Wenn hier nicht illegales gepostet werden soll schlies das Thema einfach ;). Kannst es auch eventuell auf Wichtig stellen.


*wieher* ;)



*tommi streichel und zuckerstück geb*

:lol:

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Alkohol, Nikotin und Drogen - die Leitkultur der Jugend. Doch anstatt sie zu verdammen, sollten die Alten sich vielleicht fragen, warum man es eigentlich ohne all das in der heutigen Welt nicht mehr aushalten kann.
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BeitragVerfasst: Mi 11. Okt 2006, 17:37 
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Macho-Chef-Unterdrücker
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*zufrieden mit dem schweif wedel* :-P

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BeitragVerfasst: Mi 11. Okt 2006, 18:16 
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Joker
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Blind Guardian hat geschrieben:
Auch wieder war, aber ich habe keine Lust iregndso einen reichen Geizhals zu bezahlen

Ja damit musst du leben wenn du sowas kaufst. LEIDER!! :( :( :(


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BeitragVerfasst: Do 12. Okt 2006, 08:24 
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Clown
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DAs stoert mich, ich bin auch kein Fan vom Brennen, ich habe bisher noch jede CD gekauft, aber es ist schon bloed, wieviel man davon zum Fenster rauswirft. Ausserdem finde ich es noch bloeder, dass man sich jetzt nicht einmal Zweitkopien machen darf.

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BeitragVerfasst: Do 12. Okt 2006, 13:19 
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Joker
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Das stimmt nicht ganz.
Gesetz hat geschrieben:
§ 95a UrhG - Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.
Durch diese Regelung ist § 53 UrhG insoweit ausser Kraft gesetzt, als ein Kopierschutz umgangen werden sollte.

§ 108b UrhG - Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2. wissentlich unbefugt
a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.

(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

UrhG § 109 Strafantrag
In den Fällen der §§ 106 bis 108 und des § 108b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Ergebnis: Man handelt bei der Umgehung des Kopierschutzes zur Herstellung privater Sicherheitskopien zwar rechtswidrig, jedoch macht man sich nicht strafbar. Den Rechteinhabern stehen lediglich zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz zu. Wenn die Sicherheitskopien im eigenen Schrank bleiben, werden die Ansprüche de facto aber mangels Kenntnis der Rechteinhaber nicht druchsetzbar sein. Die oben genannten Regelungen gelten für sämtliche Werke also auch ohne Unterschied zwischen Musik und Software.


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BeitragVerfasst: Do 12. Okt 2006, 18:02 
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Macho-Chef-Unterdrücker
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BeitragVerfasst: Do 12. Okt 2006, 18:18 
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Joker
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Beiträge: 922
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Ich weiss im Moment nicht wie ich das nehmen soll. Ironisch oder ernst?? :lol: :lol: :lol: :lol: :wink:


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