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Auch ein Samenspender muss für seine Kinder aufkommen, wenn er eine Vaterschafts-Erklärung unterschreibt, entschied ein schwedisches Gericht. Für den Spender wird das teuer, er hatte sein Sperma einer lesbischen Frau überlassen, die damit drei Söhne gebar.
Stockholm - Als biologischer Vater der Jungen müsse der Mann für den Unterhalt seiner drei Kinder aufkommen, urteilte Schwedens Oberster Gerichtshof am Mittwoch. Wie die schwedische Nachrichtenagentur TT berichtete, hatte der Mann Anfang der 90er Jahre Sperma für ein lesbisches Paar gespendet. Eine der beiden Frauen gebar in den Jahren 1992 bis 1996 drei Söhne.
Vor Gericht erklärte der Samenspender, die beiden Frauen und er seien sich darüber einig gewesen, dass er den Kindern keinen Unterhalt zahlen müsse und die beiden Frauen die elterlichen Pflichten übernehmen. Er hatte allerdings eine Erklärung unterschrieben, dass er der biologische Vater der Jungen sei. Kurz darauf trennten sich die beiden Frauen, die biologische Mutter stellte Unterhaltsansprüche. Dieser zog vor Gericht und scheiterte nun auch in letzter Instanz.
ist schon krass wenn ihr mich fragt...
quelle: spiegel online