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 Betreff des Beitrags: Sex zwischen Bruder und Schwester wird in DE bestraft...
BeitragVerfasst: Mi 2. Nov 2005, 19:21 
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Irgendwie seltsamer Artikel:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,382269,00.html

:shock: :shock:


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BeitragVerfasst: Mi 2. Nov 2005, 19:51 
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der artikel enthält wirklich sehr viele unsichere/unbestätigte "fakten".


(meiner meinung nach hat das verbot ja was damit zu tun, dass man damit seine kindern absichtlich dem risiko einer missbildung aussetzt)

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BeitragVerfasst: Mi 2. Nov 2005, 19:57 
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Joker

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BeitragVerfasst: Mi 2. Nov 2005, 22:28 
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Papa Schlumpf
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Mit der Aufarbeitung dieses Themas ist man auch hier äußerst unzufrieden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Inzest

Die Problematik führt wohl (obgleich immer noch umstritten) zum alten archaisches Recht zurück: http://plato.kfunigraz.ac.at/dp/ARCHAIK/Archaik.pdf

Ich habe aber auch bis jetzt noch nicht herausgefunden, auf welcher Basis dieses Verbot im deutschen Strafrecht nun genau beruht.

Vielleicht weiss ja jemand mehr?

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BeitragVerfasst: Mi 2. Nov 2005, 22:35 
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ich weiß nicht woher das verbot stammt, aber ich kann mir bei so einigen gesetzen hier in deutschland nicht erklären wie sie zustande kamen.

allerdings ist es doch soweit ich weiß erwiesen, dass sich die häufigkeit von gendefekten bei inzest erhöht. denn jeder hat gendefekte, nur werden diese dadurch ausgeglichen, dass man jedes chromosom in der väterlichen und der mütterlichen ausführung hat (bis auf das y-chromosom?), und dass meistens zumindest eines der chromosomen "in ordnung" ist und damit den defekt des anderen ausgleicht.

aber bei inzest sind dann eben beide chromosomen defekt, und die krankheit bricht aus.

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BeitragVerfasst: Mi 2. Nov 2005, 22:41 
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Scherzkeks

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Zitat:
Der "Beischlaf zwischen Verwandten" (Paragraf 173 Strafgesetzbuch) wird hierzulande mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe belegt.


Also ist jeglicher Inzest (ausgenommen homosexueller Inzest) strafbar?
Auch Inzest, der verhütet wird?


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BeitragVerfasst: Mi 2. Nov 2005, 22:47 
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keine ahnung, aber wikipedia sagt folgendes:
Zitat:
Wegen der großen Anzahl der Gene ist das Risiko für die Ausbildung erblicher Defekte dieser Art bei Nachkommen von genetisch nahe verwandten recht hoch. So ist jedes zweite bis dritte Kind aus einer Beziehung zwischen Bruder und Schwester auffällig. Etwa jedes vierte ist geistig behindert, jedes siebte hat einen Geburtsdefekt und jedes achte leidet unter einer bekannten rezessiven Krankheit. Nachkommen aus inzestuösen Beziehungen werden daher aus rechtlicher Sicht als Opfer der Straftat Inzest betrachtet.


das stützt die these, dass das verbot aus der schädigung der nachkommen resultiert.

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BeitragVerfasst: Mi 2. Nov 2005, 22:52 
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Papa Schlumpf
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Registriert: Do 24. Mär 2005, 15:51
Beiträge: 2712
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[Edit: meine Atntwort bezieht sich auf den Beitrag von Sizzla
02.11.2005, 22:35]

Das ist wohl richtig.
Nur: das kann auch bei Nichtverwandten passieren, wenn sie die gleiche negative Erbanlage (unwissentlich oder nicht) in sich tragen.

Ich habe versucht, die letzte Stunde Artikel über die Logik und/oder dessen Verbots zu finden. Leider ohne Erfolg.

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Inzest

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BeitragVerfasst: Do 3. Nov 2005, 00:44 
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Registriert: Mi 25. Feb 2004, 23:36
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@reinhard: ja das kann auch bei nichtverwandten passieren, aber die wahrscheinlichkeit ist sehr viel geringer. und verwandte wissen definitiv, dass sie ihren kindern damit schäden zufügen, das ist quasi vorsätzliche körperverletzung.
(und diese diskussion bei wikipedia scheint mir ziemlich sinnlos zu sein. ich hab nur den anfang überflogen, und da herrscht ja ziemliche ahnungslosigkeit/halbwissen über dieses thema)

@Maskulino: auch wenn korrekt verhütet wird, kann es zu einer schwangerschaft kommen! deswegen wäre es bizarr, wenn das dann nicht genauso verboten wäre wie ungeschützter verkehr.

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BeitragVerfasst: Do 3. Nov 2005, 18:50 
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Joker

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Wenn die zwei eignetlich eh nicht als geschwister aufgewaxhsen sind, dann sollte man sie doch lassen.
Jeder darf wohl sein eigenes leben führen.
Aber wenn die kindder geschädigt geboren werden ist das auch nicht sehr gut.
Dann sind die Kinder arm dran.

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BeitragVerfasst: Do 3. Nov 2005, 18:54 
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Erdmännchen-Bändiger
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nach dem jetzigen gesetz wär es egal!und wenn die sich erst mit 50 das erste mal sehen wird es immer noch strafbar sein!
es kommt nich drauf an ob die getrennt voneinander aufgewachsen sind!


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BeitragVerfasst: Do 3. Nov 2005, 18:55 
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Forum-Schutzdrache
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das gesetz gilt ja nicht nur für leibliche verwandtschaft, sondern auch zum beispiel für adoption.
bei leiblichen verwandten kann ichs durchaus verstehen, aber was ist jetzt zum beispiel wenn die eltern eines pärchens entschließen zu heiraten? werden dann die kinder automatisch zu verbrechern?

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BeitragVerfasst: Mi 14. Dez 2005, 17:41 
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Ulknudel
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naja... ich bin weit davon entfernt, was mit meiner schwester zu machen, aber wenn sie sicherst so spät kennen gelernt haben...
und wenn man die kinder vor missbildungen schützen will, würde das heißen, dass, man auch behinderten verbieten müsste kinder zu kriegen( insbesonder, wenn beide eltern krank sind)

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