Blind Guardian hat geschrieben:
Es ist egal, ob ich etwas vorm Staat verheimlich zu habe oder nicht. Es geht um das Prinzip, dass ich auch ein Recht auf Geheimnisse haben muss. Der Staat braucht sich in mein Privatleben nicht soweitreichend einmischen.
Sehe ich genauso.
"Alle Bürger dem Generalverdacht auszusetzen, sie seien Straftäter, ist unerträglich", kritisierte etwa der Deutsche Anwaltverein.
Die Kritik könnte in Karlsruhe auf offene Ohren treffen. Verbindungsdaten sind sensibel, der Zugriff darauf stellt einen schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar, entschieden die Richter 2003. "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient" ? vorausgesetzt sei ein "konkreter Tatverdacht". Ähnlich liest sich der Beschluss zur Rasterfahndung vom vergangenen Jahr: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erlaube "intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an". Der Datenzugriff "ins Blaue hinein" ist unzulässig.
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98441